Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter. Insbesondere im Wohnraummietrecht und Gewerberaummietrecht kann unsere Anwaltskanzlei eine langjährige Erfahrung vorweisen, die es uns ermöglicht, Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen zielgerichtet und effektiv zu vertreten.Rechtsanwalt Niebler ist bereits seit Jahren im Vorstand des Haus- und Grundbesitzervereins Burghausen tätig, zudem ist Herr Rechtsanwalt Obermeier seit einiger Zeit 1. Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins Alt- und Neuötting. Wir unterstützen Sie kompetent in allen Rechtsfragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig ist unsere Anwaltskanzlei im Mietrecht in folgenden Bereichen tätig:

Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mängel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadenersatz, Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz, Räumungsfrist, Zwangsräumung, Umwandlung, Verkauf, Eigentumswohnung, Mietwohnung, Geschäftsraum, Gewerberaum und WEG.


Zuständige Rechtsanwälte: Benjamin Obermeier und Oliver Niebler