Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt gerade in jüngerer Zeit immer mehr an Bedeutung. So gehen nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in diesem Jahrzehnt Vermögenswerte von ca. zwei Billionen Euro auf die nächste Generation über. Die juristischen Fragestellungen, die sowohl vor als auch nach Eintritt des Erbfalls auftreten können, sind vielfältig, rechtlich komplex und von einem Laien kaum zu bewältigen.

Kompetenter Beistand durch einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt ist daher in der Regel unverzichtbar. Unsere für den Bereich Erbrecht zuständigen Rechtsanwälte Davidson und Matthes, beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Belangen. Die Leistungen unserer Anwaltskanzlei im Bereich Erbrecht umfassen u.a.:

Vorsorgevollmacht, Testament, Erbvertrag, Berliner Testament, Ehegattentestament, gesetzliche Erbfolge, Verfügung von Todes wegen Unternehmensnachfolge, vorzeitiger Erbausgleich, Erblasser, Erbe, Vorerbe, Nacherbe, Erbschaft, Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung, Erbschein, Vermächtnis, Auflage, Schenkung, Pflichtteil, Testamentsanfechtung, Erbunwürdigkeit, Testamentsvollstreckung, Erbausschlagung, Erbengemeinschaft, Nachlassverbindlichkeit, Haftung und Erbschaftssteuer.


Zuständige Rechtsanwälte: Stefan Davidson und Harald Matthes