Die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber eines Bauwerks und den weiteren am Bau beteiligten Personen, vor allem Bauunternehmer, Handwerker, Architekten und Ingenieure, regelt das private Baurecht. Vor allem die werksvertraglichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) finden Anwendung. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ( VOB ) ist eigentlich für Bauvorhaben der öffentlichen Hand konzipiert worden, aber vor allem die Teile B und C ( VOB/B und VOB/C ) werden oftmals in die privatrechtlichen Verträge mit einbezogen.
Hierbei können auch die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Baurecht relevant werden. Zum privaten Baurecht zählt man auch das Nachbarschaftsrecht. Regelungen finden sich hierzu wieder im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) und im Landesrecht. Für Bayern sind Normen des Nachbarschaftsrechts im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze ( AGBGB ) geregelt.
In unserer Kanzlei werden Sie u.a. zu folgenden Themenkreisen beraten:
Werkvertragsrecht, Baumängel, Bauschäden, Vertragsrecht, Haftung, Grenzabstände, Bäume, Unterlassung und Duldung.
Zuständiger Rechtsanwalt: Benjamin Obermeier (Fachanwaltskurs für Bau- und Architektenrecht erfolgreich absolviert) und Harald Matthes