Verkehrs- und Unfallrecht

Im Bereich Verkehrsrecht sind wir als Rechtsanwälte in allen Fragen rund um den Straßenverkehr tätig. Dabei bildet das Verkehrsunfallrecht einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Anwaltskanzlei. Wir verfügen über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen, so dass wir Ihre Interessen nötigenfalls mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten können.

Verkehrsunfall, Unfall, Schaden, Gutachten, Beweisverfahren, Reparaturkosten, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Abschleppkosten, Restwert, Totalschaden, Leasingfahrzeug, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Insassenversicherung, Haftung, Mitverschulden, Schadenersatzklage, Regressanspruch und Personenschaden.


Zuständige Rechtsanwälte: Oliver Niebler und Erhard Frank