Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ein drohendes Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis stellen Sanktionsmittel des Staates dar, die einschneidende Auswirkungen für den Betroffenen haben. Herr Rechtsanwalt Straub berät Sie in diesem Zusammenhang umfassend zu allen Fragen rund um den Führerschein und vertreten Sie bei einem eingeleiteten Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung insbesondere in den folgenden Bereichen:

Bußgeldverfahren, Bußgeld, Strafbefehl, Strafverfahren, Strafrecht, Ordnungswidrikeit, Bußgeldbescheid, Einspruch, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung, Verwarnung, Tötung im Straßenverkehr, Strafverteidiger, Verteidiger, Punkte in Flensburg, Alkohol, Trunkenheit im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Alkoholfahrt, Drogen, BTM, Betäubungsmittel, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Fahrerflucht, MPU, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Körperverletzung, Strafgericht, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsübertretung, Vorfahrtsverletzung, Fahrverbot, PKW Beschlagnahme, EU-Führerschein, Führerscheinentzug, Führerschein Beschlagnahme, Neuerteilung Führerschein, Sperrfrist, Führerschein auf Probe, Führerscheinrecht, Auflage Führerscheinbehörde und Fahrerlaubniserteilung.


Zuständige Rechtsanwälte: Christian Straub und Erhard Frank