Strafrecht

Im Bereich Strafrecht sind wir als Strafverteidiger tätig. Herr Rechtsanwalt Straub, Fachanwalt für Strafrecht, vertritt Sie als Strafverteidiger bei einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehören, der Staatsanwaltschaft und nötigenfalls vor dem Strafgericht. Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers ist bei einem eingeleiteten Strafverfahren dringend zu empfehlen, da nur auf diesem Wege eine optimale Strafverteidigung von Beginn an gewährleistet ist. Dem juristischen Laien sind die strafprozessualen Regeln und rechtlichen Möglichkeiten seiner Verteidigung oft nicht bekannt, was zu erheblichen Rechtsnachteilen für den Betroffenen führen kann. Unsere Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren als Strafverteidiger tätig, so dass sie die im Strafrecht notwendige Erfahrung besitzen. Unsere Anwaltskanzlei übernimmt Strafverteidigungen u.a. beim Vorwurf folgender Straftatbestände und Strafsachen:

Körperverletzung, Fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Trunkenheit im Verkehr, Betäubungsmittel ( BTM ), Strassenverkehrsgefährdung, Nötigung, Drohung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung, Begünstigung, Strafvereitlung, Hehlerei, Geldwäsche, Betrug, Keditbetrug, Untreue, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Bestechung, Vorteilsgewährung, Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede, Totschlag, Mord, Fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch, Meineid, Haftstrafe, Geldfälschung, Strafverteidiger, Falschaussage, Haftbefehl, Jugendstrafe, Geldstrafe, Hausdurchsuchung, Untersuchungshaft, Bewährung, vorläufige Festnahme und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.


Zuständige Rechtsanwälte: Christian Straub und Erhard Frank