Honorar

1. Allgemeines

Auch wenn ein Anwalt Geld kostet, lohnt sich die Investition in eine gute Rechtsberatung. Wenn man durch entsprechende Beratung einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, wird der Gegner am Ende meist zur Kostenerstattung verpflichtet. Wer einen wichtigen Vertrag schließen möchte, sollte dies ebenfalls nicht ohne Hilfe tun. Ein maßgeschneiderter Vertrag, der speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist, sichert Ihre Rechtsposition und spart Ihnen Kosten und Ärger, falls es im Nachhinein doch zu einem Streit kommen sollte.

2. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Die gesetzliche Basis für das Honorar eines Anwalts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Gebühren eines Anwalts bei verschiedenen Streitwerten und Tätigkeiten regelt. Die Höhe der Gebühren lässt sich oft nur im Rahmen einer Besprechung abschätzen. Natürlich bieten wir auch für Firmenmandanten sowie bei geeigneten Sachlagen spezielle Pauschalen, Stundenhonorare oder Beratungsverträge an.

3. Rechtsschutzversicherung

Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung und die Klärung, ob in Ihrem speziellen Fall die Versicherung die Kosten deckt, übernehmen wir freibleibend nach Absprache für Sie. Bitte bringen Sie zum Termin Name, Adresse und Versicherungsnummer mit. Soweit die Deckungszusage durch Ihre Rechtsschutzversicherung erfolgt, entstehen Ihnen mit Ausnahme einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung und etwaigen Fahrtkosten, die zumeist nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind, in der Regel keine Kosten. Sie können sich selbstverständlich auch bereits im Vorfeld mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung setzen und sich informieren, ob das aktuelle Problem vom Versicherungsschutz umfasst ist. Sollte Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung dabei eine bestimmte Anwaltskanzlei benennen, so handelt es sich um eine bloße Empfehlung; selbstverständlich obliegt Ihnen die Wahl des Anwalts, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten, immer selbst. 

4. Beratungshilfe / Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Gerne werden wir auch auf Basis von Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Sie tätig. Die Beratungshilfe müssen Sie selbst und vor einer Terminvereinbarung mit unserer Kanzlei direkt bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Bewilligung, sowie die von Ihnen in jedem Fall selbst zu zahlende zusätzliche Gebühr von EUR 15,00 bringen Sie dann zum Termin bei uns mit.

Die Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung beantragen wir für Sie. Notwendig ist dazu, dass Sie uns alle notwendigen Unterlagen (Belege über Einkünfte/ Vermögen wie z.B. Lohnabrechnungen, Kopie Sparbuch, etc. und Belege über Ausgaben, z.B. Mietvertrag, Kreditverträge etc. ) zeitnah zur Verfügung stellen. Sofern Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet, kann es sein, dass die Prozesskostenhilfe nur gegen Ratenzahlung gewährt wird. Sie tragen dann die Kosten zwar selbst, jedoch erhalten Sie vom Staat hinsichtlich der Kosten ein zinsloses Darlehen.